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   BVerfG, 13.07.2004 - 2 BvQ 36/04   

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https://dejure.org/2004,8748
BVerfG, 13.07.2004 - 2 BvQ 36/04 (https://dejure.org/2004,8748)
BVerfG, Entscheidung vom 13.07.2004 - 2 BvQ 36/04 (https://dejure.org/2004,8748)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Juli 2004 - 2 BvQ 36/04 (https://dejure.org/2004,8748)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der einstweiligen Anordnung im verfassungsgerichtlichen Verfahren; Möglichkeit der Erhebung einer Verfassungsbeschwerde gegen Zwischenentscheidungen

  • Judicialis

    BVerfGG § 32; ; BVerfGG § 32 Abs. 1; ; BVerfGG § 90 Abs. 1; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93d Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerFGG § 32 Abs. 1; StPO § 244 Abs. 3
    Zulässigkeit einer einstweiligen Anordnung gegen die Erhebung und Verwertung von Beweisen im Strafverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 23.10.1958 - 1 BvR 458/58

    Rechtswegerschöpfung bei Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 13.07.2004 - 2 BvQ 36/04
    Zudem handelt es sich bei den vom Antragsteller befürchteten Beweiserhebungen um Zwischenentscheidungen, die grundsätzlich nicht mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden können (vgl. BVerfGE 1, 322 ; 8, 222 ; 31, 55 ; 78, 58 ; 101, 106 ).
  • BVerfG, 08.03.1988 - 1 BvR 1092/84

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des Weingesetzes

    Auszug aus BVerfG, 13.07.2004 - 2 BvQ 36/04
    Zudem handelt es sich bei den vom Antragsteller befürchteten Beweiserhebungen um Zwischenentscheidungen, die grundsätzlich nicht mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden können (vgl. BVerfGE 1, 322 ; 8, 222 ; 31, 55 ; 78, 58 ; 101, 106 ).
  • BVerfG, 04.05.1971 - 1 BvR 761/67

    Keine Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen eine Entscheidung des Großen Senats

    Auszug aus BVerfG, 13.07.2004 - 2 BvQ 36/04
    Zudem handelt es sich bei den vom Antragsteller befürchteten Beweiserhebungen um Zwischenentscheidungen, die grundsätzlich nicht mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden können (vgl. BVerfGE 1, 322 ; 8, 222 ; 31, 55 ; 78, 58 ; 101, 106 ).
  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus BVerfG, 13.07.2004 - 2 BvQ 36/04
    Zudem handelt es sich bei den vom Antragsteller befürchteten Beweiserhebungen um Zwischenentscheidungen, die grundsätzlich nicht mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden können (vgl. BVerfGE 1, 322 ; 8, 222 ; 31, 55 ; 78, 58 ; 101, 106 ).
  • BVerfG, 19.06.1979 - 2 BvR 1060/78

    Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten

    Auszug aus BVerfG, 13.07.2004 - 2 BvQ 36/04
    Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten nur in Fällen, in denen ein dringendes schutzwürdiges Interesse daran besteht, dass über die Verfassungsmäßigkeit der Zwischenentscheidung sofort und nicht erst in Verbindung mit der Überprüfung der Endentscheidung erkannt wird, weil bereits die Zwischenentscheidung einen bleibenden rechtlichen Nachteil für den Betroffenen zur Folge hat, der sich später gar nicht oder jedenfalls nicht mehr vollständig wird beheben lassen (vgl. BVerfGE 51, 324 ).
  • BVerfG, 02.07.1963 - 1 BvQ 1/62

    Zuständigkeit des Dreier-Ausschusses für die Entscheidung über einstweilige

    Auszug aus BVerfG, 13.07.2004 - 2 BvQ 36/04
    Als Mittel des vorläufigen Rechtsschutzes hat die einstweilige Anordnung auch im verfassungsgerichtlichen Verfahren die Aufgabe, die Schaffung vollendeter Tatsachen zu verhindern; sie soll auf diese Weise dazu beitragen, Wirkung und Bedeutung einer erst noch zu erwartenden Entscheidung in der Hauptsache zu sichern (vgl. BVerfGE 16, 236 ; 42, 103 ).
  • BVerfG, 07.04.1976 - 2 BvH 1/75

    Rechtsnatur des Staatsvertrags über die Vergabe von Studienplätzen -

    Auszug aus BVerfG, 13.07.2004 - 2 BvQ 36/04
    Als Mittel des vorläufigen Rechtsschutzes hat die einstweilige Anordnung auch im verfassungsgerichtlichen Verfahren die Aufgabe, die Schaffung vollendeter Tatsachen zu verhindern; sie soll auf diese Weise dazu beitragen, Wirkung und Bedeutung einer erst noch zu erwartenden Entscheidung in der Hauptsache zu sichern (vgl. BVerfGE 16, 236 ; 42, 103 ).
  • BVerfG, 28.05.1952 - 1 BvR 213/51

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung der Deutschen

    Auszug aus BVerfG, 13.07.2004 - 2 BvQ 36/04
    Zudem handelt es sich bei den vom Antragsteller befürchteten Beweiserhebungen um Zwischenentscheidungen, die grundsätzlich nicht mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden können (vgl. BVerfGE 1, 322 ; 8, 222 ; 31, 55 ; 78, 58 ; 101, 106 ).
  • BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvR 168/04
    Auszug aus BVerfG, 13.07.2004 - 2 BvQ 36/04
    dem Landgericht Hamburg, Große Strafkammer 21, zu untersagen, bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde (2 BvR 168/04) die Feststellungen des Urteils des Landgerichts Hamburg vom 13. Juni 2002, soweit sie in Rechtskraft erwachsen sind, zu Lasten des Antragstellers zu Grunde zu legen,.
  • BVerfG, 19.04.2023 - 2 BvR 2180/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine Durchsuchung wegen des Verdachts

    Der Beschwerdeführer hat sich nicht hinreichend dazu verhalten, ob eine Verwertung der erhobenen Beweise droht, warum ihn dies bereits jetzt beschweren könnte und ihm ein Vorgehen gegen ein gegebenenfalls ergehendes Strafurteil unzumutbar wäre (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Juli 2004 - 2 BvQ 36/04 -, Rn. 4 f.).
  • BVerfG, 19.04.2023 - 2 BvR 2069/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde hinsichtlich der Verletzung des Rechts auf die

    Der Beschwerdeführer hat sich nicht hinreichend dazu verhalten, ob eine Verwertung der erhobenen Beweise droht, warum ihn dies bereits jetzt beschweren könnte und ihm ein Vorgehen gegen ein gegebenenfalls ergehendes Strafurteil unzumutbar wäre (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Juli 2004 - 2 BvQ 36/04 -, Rn. 4 f.).
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